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amtlicher Sportbootführerschein Binnen
Den Sportbootführerschein gibt es sowohl als reinen Motorbootschein als auch als Segelführerschein. Dieser Part ist vom Gesetzgeber des Bundes zwar nicht vorgeschrieben, hilft aber beim Charter Segelkenntnisse nachzuweisen. Auch die Gewässer-Verordnungen einiger Bundesländer schreiben diesen Schein vor. Voraussetzungen Zum Erwerb dieser Lizenz muss der Bewerber für den Segelführerschein 14 Jahre, für den Motorführerschein 16 Jahre alt sein. Zudem ist ein ärztliches Attest notwendig. Besitzer von Autoführerscheinen müssen den Prüfungsunterlagen eine nicht beglaubigte Kopie dieser Lizenz beifügen. Ist kein solches Dokument vorhanden, so kann der Prüfungsausschuss ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen. Prüfung Die theoretische Prüfung und somit der Prüfungsbogen splittet
sich in drei Teile. Zunächst gibt es einen Fragebogen
"Allgemeiner Teil", den jeder Prüfling zu bewältigen hat.
Er beinhaltet 24 Fragen, mit deren Beantwortung 45 Punkte
erreicht werden können. Bei mehr als 36 erreichten Punkten
gilt dieser Teil als bestanden. Liegt die Punktzahl zwischen
30 und 35 Punkten, so droht dem Bewerber eine weitere mündliche
Prüfung. Werden nur 29 oder weniger Punkte erreicht, so darf
sich der Teilnehmer ein weiteres Mal zu einer Prüfung vorstellen.
Je nachdem, ob der Führerschein als Motorboot- oder Segelschein
ausgestellt werden soll, gilt es für den angehenden Motorbootfahrer
einen Motorteil zu bewältigen, der Segler in spe hat die Fragen
für den Segelteil zu beantworten. Der Fragebogen "Motor" umfasst
acht Fragen, deren korrekte Beantwortung bis zu 15 Punkte bringen
kann. Bei nur 10 oder 11 erreichten Punkten ist wieder eine
mündliche Prüfung erforderlich, 9 oder weniger Punkte heißt das
angestrebte Ziel nicht erreicht zu haben. Die Prüfung für die
Segeltheorie umfasst 15 Fragen, deren Beantwortung 30 Punkte
einbringen kann. 20 bis 23 Punkte erfordern hier die mündliche
Zusatzprüfung und 19 oder weniger Punkte bedeuten ein negatives
Ergebnis. Wer den Führerschein sowohl unter Motor als auch unter
Segel haben möchte, der muss natürlich alle drei Teile bestehen.
Durchfallen im allgemeinen Teil bedeutet grundsätzlich "nicht
bestanden". Durchgefallen im Motor- oder Segelteil heißt jedoch
nur Wiederholung dieses Parts. Wiederholt werden darf eine Prüfung
frühestens nach vier Wochen, spätestens aber nach sechs Monaten, da
sonst der bestandene Teil verfällt. Es gibt keine Begrenzung, wie
oft eine Prüfung wiederholt werden darf.
Die praktische Prüfung splittet sich in zwei Teile. Sowohl für den
Motorteil als auch für den Segelteil werden diverse Manöver verlangt.
Beim Motorteil sind das:
! Der Besitz des Sportbootführerscheins See wird als Motorboot-Praxis anerkannt. Dieser Prüfungsteil entfällt dann ! Ferner werden bei beiden Prüfungen noch Kenntnisse über acht
Seemannsknoten abgefragt. Diese sind:
! Alle Prüfungen zu diesem Führerschein müssen binnen eines Jahres abgelegt werden. Es gilt das Datum der ersten Püfung ! |
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Stand: 28.01.12 © Dieter Behlich, 2005 |