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Sportseeschifferschein
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Der Sportseeschifferschein, oder auch kurz SSS
genannt, ist ein amtliches Zeugnis. Dieser Führerschein
wird vom deutschen Gesetzgeber nicht vorgeschrieben,
es sei denn, dass das Sportboot zu Ausbildungszwecken o.ä.
genutzt wird. Ansonsten wird der Besitz vom
Bundesverkehrsministerium demjenigen empfohlen, der ein
Sportboot außerhalb der Küstengewässer im Bereich
von 30 Seemeilen führen möchte. Man spricht hier von
der gesamten Ost- und Nordsee, dem Ärmelkanal, dem Bristolkanal,
der Irischen und Schottischen See, dem Mittelmeer und dem Schwarzen
Meer. |
Voraussetzungen
Das Mindestalter für diesen Schein ist 16 Jahre. Die Kenntnisse für
diesen Führerschein bauen auf dem SKS auf, dieser ist aber keine
Voraussetzung. Es reicht der Sportbootführerschein See. Nach diesem
müssen 1000 Seemeilen nachgewiesen werden. Als Inhaber des SKS
reichen jedoch 700 Seemeilen.
Prüfung
Die theoretische Prüfung des SSS umfasst vier Teile als
freitextliche Fragebögen. Es werden Kenntnisse in den Bereichen
- Navigation
- Seemannschaft
- Schifffahrtsrecht
- Wetterkunde
geprüft. Dabei stehen für den Bereich Navigation 120 min.,
Seemannschaft 45 min., Schifffahrtsrecht 60 min. und für die
Wetterkunde 45 min. zur Verfügung. Zum Bestehen müssen mehr
als 65% der maximal zu erreichenden Punktzahl erlangt werden.
Zwischen 55% und 65% erfolgt eine mündliche Nachprüfung.
! Alle vier Teilprüfungen müssen innerhalb von 36
Monaten als "bestanden" absolviert werden !
Die praktische Prüfung erfolgt im Normalfall wie beim SKS
als Abschluss eines Ausbildungstörns. Sie kann pro Prüfling
bis zu 90 Minuten dauern.
Pflichtmanöver:
- Person-über-Bord unter Motor
- Person-über-Bord unter Segel
- Steuern von Kursen nach Kompass oder Landmarken
- Wenden oder Halsen
- Prüfung am Radargerät
- 2 Aufgaben in der Seekarte
- An- und Ablegen unter Motor
weitere Aufgaben:
- eine Aufgabe aus der Seemannschaft, z.B., Überprüfung
der Yacht auf Seetüchtigkeit
- eine Aufgabe aus der Wetterkunde
- eine Aufgabe aus der Motor-, Elektrik- oder Gastechnik
! Auch diese Prüfungen müssen innerhalb der 36 Monate als bestanden
absolviert werden !
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